Wednesday, June 26, 2013

Gestern auf dem Rastplatz



Gestern war ich auf der Heimfahrt abends noch auf dem Rastplatz Stindertal (A3). Zuerst dachte ich, es sei eine Katze, aber als ich näher herankam, sah ich, dass es sich um ein ziemlich großes Kaninchen handelt mit einer Fellfärbung, die in der freien Natur so nicht zu sehen ist. Bevor ich mich noch wundern konnte, warum das Kaninchen nicht weglief, hoppelte ein schneeweißes Kaninchen, etwas kleiner, heran. Die beiden sind also ausgesetzt worden. Was denken sich diese „Tierfreunde“ dabei? Wie lange sollen denn Heimtiere in der freien Wildbahn überleben? Strafbar ist es übrigens auch. Das Tierschutzgesetz verbietet das Aussetzen von Tieren. Die Strafe geht bis 25.000 €. Ich würde so etwas anzeigen.

Eine Initiative gegen das Aussetzen von Tieren: http://www.forum.kaninchen-at-home.com/pages/aktion/aktion.html  

Nachtrag 27.06.2013
Ich hatte mich gestern an die Polizei gewendet, aber die meinten, dass die Kreisverwaltung Mettmann zuständig wäre. Von dort kam auch eine freundliche und informative Email, dass das Ordnungsamt der zuständigen Stadt eingeschaltet werden müßte. Gestern Abend habe ich die beiden schon nicht mehr gesehen. Ich werde aber heute noch einmal am Rastplatz vorbeifahren und nachschauen.

Nachtrag 01.07.2013
Schon am Tag nach dem ich die beiden gesehen hatte, waren sie nicht mehr zu sehen. Ich habe einige interessante Gespräche geführt, z.B. mit Dr. Kruse vom Amt für Verbraucherschutz (Stellvertretender Amtstierarzt), bei dem ich mich herzlich bedanken möchte.
Ein Rastplatz oder die Umgebung kann Anlass zu einer Zuständigkeitsproblematik geben. Sollte ich nochmals so etwas erleben, würde ich bei der Autobahn-Polizei nicht so schnell aufgeben. Bis ein Ordnungsamt verständig ist, das sowieso in diesem Bereich nicht offiziell tätig werden kann, vergeht wahrscheinlich doch zu viel Zeit, so dass ich mich an Tierschützer wenden würde.





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