Tuesday, June 23, 2015

Wilder Zebrastreifen



Die Rheinische Post berichtet über einen wilden Zebrastreifen: http://www.rp-online.de/nrw/staedte/meerbusch/Gestern war er aufgefallen. Jemand hatte in Meerbusch-Strümp mit weißer Farbe einen Zebrastreifen auf die Straße gemalt. Das Foto, eine Nachstellung des Fotos auf dem Album Abbey Road von den Beatles, ist sehenswert.
Und nun ermittelt die Polizei. Während schon der Regen die weiße Farbe abwäscht. Und die Besitzer von Luxuskarossen sorgen sich, dass die Farbe ihr Gefährt verschmutzen könnte.
Würde ich so denken, dann müsste ich auch die Kinder bzw. ihre Eltern verklagen, die mit Kreide auf den Bürgersteig malen, denn die haftet doch dann an meinen Rädern, äh Schuhen. Ist Strafanzeige wg. Sachbeschädigung nicht auch ziemlich über's Ziel hinausgeschossen?
An die Stelle Xantenerstraße / Helen-Keller-Straße gehört schon längst wenigstens ein Zebrastreifen, besser noch eine Ampelanlage. Schön, dass durch diese illegale Aktion Bewußtsein geschaffen wurde. 

Bild: http://bc01.rp-online.de/polopoly_fs/fussgaenger-ueberquerten-sonntag-unbekannten-angelegten-zebrastreifen-1.5185457.1434996464!httpImage/4290033205.jpg_gen/derivatives/d950x950/4290033205.jpg

30.06.2015
Es gibt Nachahmer, diesmal an der Ecke Bommershöfer Weg / Görresstraße in Osterath. Siehe hier: https://www.facebook.com/photo.php?fbid=386555258211852
Das sieht nach einer Aktion im Sinne von Che Guevara aus: "Schafft zwei, drei, viele Zebrastreifen". Aber Spaß beiseite, die Polizei muss dagegen vorgehen, denn die juristische Seite ist eindeutig. Man kann nicht selbsttätig Verkehrsschilder, Ampeln, Zebrastreifen anbringen. Auch die zivilrechtliche Seite könnte bei einem Unfall problematisch werden. Hat der Fußgänger auf einem wilden Zebrastreifen die gleichen Rechte, die er auf einem normalen Zebrastreifen hat? 

No comments:

Post a Comment